SICHERHEITSTECHNIK

Arbeitszeiterfassung
Lösungen von HELDELE und ZMI

BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Nach einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter zu erfassen. Nach Ansicht des Urteils ergibt sich diese Pflicht aus dem Arbeitsschutzgesetz. Bereits im Mai 2019 hatte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im sogenannten Stechuhr-Urteil entschieden, dass Mitgliedsstaaten in der Pflicht sind, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Dieses Urteil wird jetzt durch das neue BAG-Urteil bekräftigt.

 

Die Folgen des Beschlusses bedeuten für einige Arbeitgeber einen bürokratischen Mehraufwand. Zwar gehört die Arbeitszeiterfassung in vielen Branchen und Berufen bereits zum Alltag, dennoch wenden viele Unternehmen auch Modelle der Vertrauensarbeitszeit an.

Software-Lösungen für jede Branche und jeden Bereich

Unser Partner ZMI ist einer der führenden Lösungsanbieter für Personalzeiterfassung, New Work und Employee Self Services, Digitale Personalakte, Personaleinsatzplanung, Auftrags- und Projektzeiterfassung sowie Zutrittskontrolle. Die Software-Module der ZMI-Zeiterfassung unterscheiden sich nach verschiedenen Kriterien wie z.B. Unternehmensgröße oder Anwendungsbereich und können flexibel eingesetzt werden.

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Entdecken Sie eine Vielzahl an Lösungen. Das System sollte sich in Ihre Infrastruktur einfügen und für alle Geschäftsbereiche und Mitarbeiter anwendbar sein. Wir beraten Sie bei der Auswahl einer passenden Lösung. Anschließend sind wir Ihr Ansprechpartner für die Planung, Inbetriebnahme und den Support. 

 

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