E-EVOLUTION

Eichrechtskonformität

Für die korrekte Abrechnung an Ladesäulen.

Öffentliche Ladesäulen, die wir errichten, sind eichrechtskonform. Damit halten wir die EU-Richtlinie 2014/94/EU zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe ein. Demnach müssen die Preise, die an öffentlich zugänglichen Ladepunkten erhoben und abgerechnet werden, „angemessen, einfach und eindeutig, vergleichbar, transparent und nicht diskriminierend“ sein.

Das Mess- und Eichgesetz:

 

Die Eichrechtskonformität, auf die sich diese Kriterien berufen, lässt sich aus dem Mess- und Eichgesetz ableiten. Für die Elektromobilität und die Funktionsweise von Ladesäulen ist in dem Gesetz die korrekte Erfassung der Daten zu geladenem Strom geregelt, sowie die Zeit, die für die Ladung gebraucht wurde. Darüber hinaus regelt das Eichgesetz auch Rahmenbedingungen für den Umgang mit Nutzerdaten.

 

Das Bundeswirtschaftsministerium hat zudem festgelegt, wie an Ladesäulen abzurechnen ist. Eine Abrechnung über reine Zeittarife und pauschale Sessions Fees je Ladevorgang sind demnach nicht mehr zulässig.

Tipp

 

Daran erkennen Sie eichkonforme Ladesäulen:

 

Der sogenannte "Public Key" muss sichtbar auf jeder eichkonformen Ladesäule angebracht sein. Diesen Prüfschlüssel kann der Nutzer in eine Prüfsoftware eingeben, die der Mobilitätsanbieter zur Verfügung stellt. Messwerte werden hier manipulationssicher abgespeichert und sind nachträglich auslesbar.

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